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Erbbaurecht
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Was ist eigentlich Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ist eine Sonderform des Eigentums und stellt ein grundstücksgleiches Recht für den Immobilienerwerber dar. Der ganz entscheidende Unterschied zum konventionellen Wohnungskauf liegt darin, dass Sie als Erwerber Eigentümer der Immobilie und nicht des Grundstücks werden. Sie kaufen Ihre Wohnung also ohne den sonst üblichen teuren, nicht abschreibungsfähigen Grundstücksanteil. Ein ganz entscheidender finanzieller Vorteil für Sie
Im Grundbuchamt wird ein gesondertes Grundbuchblatt angelegt, d.h. im Einzelnen, Sie kaufen Ihre Wohnung mit allen Nutzungsvorteilen des normalen Immobilienerwerbs. Das Grundstück behält der Grundstückseigentümer und Sie zahlen als Erbbauberechtigter nur ein geringes Nutzungsentgelt.
Der Erbbauzins stellt immer eine Verzinsung des Grundstückswertes dar. Im Normalfall liegt die Verzinsung bei 3 – 4 % des Grundstückswertes. Er kann nicht beliebig erhöht werden, sondern wird im 3-Jahres-Abstand an den durch das Statistische Bundesamt festgelegten Verbraucherpreisindex für Deutschland angeglichen. Bei einem Grundstückserwerb hingegen würde die Belastung deutlich höher ausfallen.
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Was kann ich mit meiner Immobilie alles tun?
Sie können mit Ihrer Wohnung im Erbbaurecht genauso verfahren, wie bei einer konventionell gekauften Wohnung. Sie können Ihre Wohnung
beleihen - verkaufen - vererben - vermieten - mit öffentlichen Mittel fördern
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Welche Vorteile habe ich als Selbstnutzer?
Der stärkste Vorteil, der sofort ins Auge fällt, ist der deutlich niedrigere Gesamtkaufpreis. Für Sie bedeutet dies, dass Sie weniger Eigenkapital aufbringen müssen und natürlich auch weniger Fremdkapital benötigen.
Zudem können Sie ggf. eventuell auch auf öffentliche Fördermittel (gemäß § 25 Wohnbaugesetz) zugreifen.
Erbbaurecht ist eine ganz besonders günstige Art, Wohneigentum zu erwerben.
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Welche Vorteile habe ich als Kapitalanleger?
Auch für Sie als Kapitalanleger gilt: Der Gesamtkaufpreis der Wohnung ist im Vergleich zum üblichen Wohnungskauf äußerst günstig. Das heißt, Sie müssen weniger fremd finanzieren und haben somit eine geringere Zinsbelastung. Die Höhe des anfallenden Erbbauzinses steht in keinem Verhältnis zum Kauf eines Grundstücks.
Alle Herstellungskosten und alle Aufwendungen zum Erwerb des Erbbaurechts sind abschreibungsfähig (sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater). Bei Vermietung sind die gezahlten Erbbauzinsen Werbungskosten und steuerlich ebenfalls absetzbar.
Sie erhalten zudem die gleiche hohe Miete,
wie bei konventionell erworbenem Wohneigentum.
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Was geschieht nach Ablauf der 90 Jahre?
Zunächst einmal sind 90 Jahre eine sehr lange Zeit. In diesem Zeitraum werden Sie, Ihre Kinder und Ihre Enkelkinder mit allen Nutzungsrechten in Ihrer Wohnung leben und wohnen, falls Sie die Wohnung vorher nicht schon verkauft haben.
Zudem zeigt die Erfahrung, dass die Erbbaurechtsgeber gerne bereit sind, die Nutzungsdauer auf Wunsch zu verlängern (Option auf Verlängerung). Falls der Grundstücksbesitzer das Grundstück anderweitig verplant hat, haben Sie einen Anspruch auf Auszahlung. Diese beläuft sich auf ca. 2/3 des festgestellten Gebäudezeitwertes.
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Wer ist Grundstückseigentümer?
Grundstückseigentümer bzw. Erbbaurechtsgeber ist eine Privatperson. Näheres siehe Erbbauvertrag.
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Ihre Vorteile im Erbbaurecht auf einen Blick!
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Günstiger Gesamtkaufpreis
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Weniger Eigenkapital erforderlich
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Niedrigere monatliche Zinsbelastung
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Hohe steuerliche Vorteile für Kapitalanleger
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ERBBAURECHT! Eine besonders gute Gelegenheit.
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